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Gastartikel: Versicherungen für Segelflieger

Mai 5th, 2011 by Andi

Nur Fliegen ist schöner – eine Aussage, die klarmacht, welche große Anziehung das Fliegen auch heute noch hat. Bereits seit 100 Jahren wird dieser Sport nun ausgeübt, und trotzdem bewegt er sich nach wie vor an der Grenze des technisch Möglichen. Wie die Flugzeuge, so haben sich auch die Risiken seit den letzten 100 Jahren geändert. Waren damals noch Materialermüdung, Konstruktionsfehler und Unwissenheit die häufigsten Unfallursachen, so sind es heute hauptsächlich menschliche Faktoren wie Selbstüberschätzung (gerade bei erfahrenen Piloten), mangelnde Übung oder Kollisionen zwischen Flugzeugen.

Flugzeuge sind in den letzten Jahrzehnten größer und schneller geworden. Eine Tatsache, die auch den Segelflug mit einschließt. Segelflieger mit einer Spannweite von mehreren Metern sind alles andere als ungefährlich. Wer den Einstieg in diesen Sport wagen will, steht damit unweigerlich vor einem Problem: Abzuwägen, ob es das Risiko wert ist und wie man sich versichern kann. In diesem Zusammenhang muss grundsätzlich zwischen dem Segelflieger an sich und den Insassen unterschieden werden.

Der Pilot dieses Flugzeugs überlebte unverletzt. Aufnahme "Cessna Crash Ochil Hills" von John Chroston / CC BY-SA 2.0

Versicherungen im Segelflug

Ein wesentlicher Teil der Versicherungen rund um die Luftfahrt und den Segelflug umfasst die Haftpflichtschäden. In diesem Zusammenhang ist der Einstieg für den Laien schwierig. Der Grund: Auf der einen Seite steht die Halterhaftpflicht. Letztere ist analog zur Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung. Laut § 43 Luftverkehrsgesetz ist der Halter eines Flugzeugs – und dazugehört auch das Segelflugzeug – verpflichtet, sich gegen Schadenersatzansprüche von außen zu wappnen.
Gemeint sind etwa Schäden durch eine verpatzte Landung im Feld des nächsten Bauern usw. Aber die Haftungsrisiken gehen noch weiter. Wer reguliert in einem Zweisitzer den Schadenersatz, den der Mitflieger geltend macht? Zu diesem Zweck werden Passagierhaftpflichtversicherungen abgeschlossen. Diese sichern quasi die inneren Haftungsrisiken ab, denen ein Pilot ausgesetzt sein kann. Obwohl es sich bei beiden Policen quasi um Pflichtversicherungen (sobald zwischen Pilot und Passagier ein Beförderungsvertrag zustande kommt, muss eine Passagierhaftpflichtversicherung vorhanden sein) handelt, sollte nicht jede erstbeste Versicherung unterschrieben werden. Gerade wer früher oder später das Segelflugzeug als Schulflugzeug nutzen will, sollte sich vorab informieren, inwiefern hierfür der Versicherungsschutz ausgelegt ist.

Beide Versicherungen – die Halter- und die Passagierhaftpflicht – lassen sich im Rahmen der CSL-Policen in einem Vertrag kombinieren. Eine weitere Versicherung, die den Insassen in einem Segelflugzeug zugutekommt, ist die Sitzplatz-Unfallversicherung. Damit lassen sich Passagiere und/oder Pilot gegen die Folgen eines Unfalls absichern. Denn normale Unfallversicherungen schließen mitunter Risiken aus riskanten Sportarten aus.

Die Kaskoversicherung für den Segelflieger

Bisher standen vor allem Passagier, Pilot und äußere Haftungsrisiken im Mittelpunkt. Wie sieht es aber mit dem Segelflugzeug als solches aus? Schließlich ist dessen Ersatz bei einem Totalverlust alles andere als billig. Selbst Schäden können teuer werden. Für einen solchen Fall bieten Versicherer eine ähnliche Lösung wie aus dem Straßenverkehr – die Kaskoversicherung. Damit werden Schäden am Segelflieger abgedeckt und bei Totalverlust zumindest der Zeitwert ersetzt.

Segelfliegen – die Risikoabsicherung

Bliebe zum Schluss noch die Risikovorsorge. Trotz aller Bemühungen den Sport so sicher wie möglich auszuführen, bleibt ein Risiko – selbst für, oder sogar gerade für erfahrene Piloten. Dabei steht hinter dem Sport und Hobby immer auch eine Familie, an die man denken sollte. Um sich zumindest rein vom finanziellen Aspekt keine Gedanken über die Lage der Hinterbliebenen mehr machen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Auf diese Weise ist zumindest das finanzielle Auskommen für die Zeit nach dem schlimmsten anzunehmenden Unfall gesichert.

Das  Risiko für den Piloten ist damit aber noch nicht gänzlich ausgeräumt. Verletzungen mit Invalidität als Folge können zur Berufsunfähigkeit führen, weshalb auch dieses Risiko parallel zur Risikolebensversicherung abgesichert werden sollte. Risikolebensversicherung, Kaskoversicherung, Halter- und Passagierhaftpflicht – wer als Segelflieger allein oder zu zweit unterwegs ist, muss an viele Details denken, kann anschließend aber das Fliegen unbeschwert genießen.

Müssen Versicherungen nachträglich über ein neues Hobby informiert werden?

Was passiert aber, wenn Piloten eine BU-Versicherung oder Unfallversicherung abschließen, bei Abschluss des Vertrags ihre Liebe zum Segelfliegen entdecken, den Versicherer aber nicht darüber
informieren?

In einem solchen Fall nützt die beste Risikovorsorge wenig. Hier kann sich der Versicherer unter anderem auf § 26 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berufen. Und die Leistung ablehnen. Denn der Versicherungsnehmer hat damit seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt und gegen § 23 VVG (Absatz 2: Anzeige der Gefahrerhöhung) verstoßen. Gleiches gilt im Übrigen auch, falls der Versicherer von dem Hobby weiß, der versicherte Flieger trotz anderslautender Aussage aber an Wettbewerben teilnimmt.

Das obige Szenario gilt aber nur dann, wenn der Vertrag als solcher noch nicht endgültig zustande gekommen ist. Wer erst nach fünf oder zehn Jahren die Liebe zur Segelfliegerei entdeckt, hat Glück. Das Aufnehmen eines gefährlichen Hobbys kann dann den Vertrag eingeschlossen sein. Die Formulierung “kann” ist in diesem Zusammenhang als Einschränkung zu sehen, etwa für den Fall, dass Versicherer spezielle Hobbys von Versicherungsschutz über die Versicherungsbedingungen ausschließen.

Mario Müller ( finanzen.de )

Posted in Sicherheit

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